Sonntag, 20.05.2012    16:00
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Aufnahmebedingungen

Allgemeine Aufnahmebedingungen

Das Wohn- und Arbeitszentrum dient in erster Linie dem Ziel, arbeitsfähigen Behinderten, welche in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und eine IV-, UVG oder MV-Rente beziehen, eine geeignete Wohn- sowie Arbeits- und Erwerbsmöglichkeit in einer stiftungseigenen Werkstätte zu bieten. Menschen mit anderen Behinderungen können auch aufgenommen werden, sofern sie keiner fachspezifischen Betreuung bedürfen und in das Wohn- und Arbeitszentrum integriert werden können.

Für Einzelpersonen können wir Einzelzimmer, für Paare oder Gruppen Wohnungen, anbieten. Für gesundheitlich bedingte Hilfeleistungen steht erfahrenes Pflegepersonal zur Verfügung.

Personen, welche auf Grund von schweren geistigen oder psychischen Behinderungen, Alkohol- oder Drogenabhängigkeit sowie aus sonstigen Gründen eine dauernde Beaufsichtigung beziehungsweise Betreuung durch entsprechend fachlich geschultes Personal benötigen, können im IWAZ nicht aufgenommen werden.

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